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Dr. Med. Friedrich Hartl
Facharzt für Physikalische Medizin
und allgemeine Rehabilitation
Raxstraße 28, Stiege 1, Top 1
1100 Wien
Tel.: 01 / 602 27 96
Email: office@dr-hartl.at

Rechtsvorschriften
für Ärzte und Zahnärzte

Information nach dem
E Commerce Gesetz

Informationen zu Patientenparkplätzen

ACHTUNG: ab 1.März 2022 gilt für den 10. Bezirk die Kurzparkzone von 9-22 Uhr.
Sie benötigen daher einen Parkschein.

Unmittelbar vor der Ordination Raxstraße 28 befindet sich eine Kurzparkzone, sowie eine Halteverbotszone die Krankentransporten und Patienten mit Behindertenausweis das Parken ermöglicht. Über die Gußriegelstraße und den Brunnweg ist die Zufahrt zu den Patientenparkplätzen in der Tiefgarage möglich. Diese Plätze können Sie gegen einen Administrationskostenbeitrag von € 3,-- (inkl. Ust) pro Einfahrt für die Dauer Ihres Termins in meiner Ordination nach Maßgabe der Verfügbarkeit benützen.

Zur Einfahrt bitte Ihre E-Card wie an der Einfahrtssäule beschrieben einstecken oder im Zahlentastenfeld Ihre Sozialversicherungsnummer 10stellig eingeben. Das System prüft dann, ob Sie einen Termin in der Ordination haben und ein Parkplatz verfügbar ist und weist Sie am Display auf die entsprechende Parkplatznummer - folgen Sie bitte den Hinweisschildern in der Garage.

Bei Fragen können Sie die im unteren Bereich der Säule angebrachte Gegensprechstelle zur Leitstelle meiner Ordination nützen. Den Administrationskostenbeitrag entrichten Sie bitte an der Leitstelle, Sie erhalten hierfür einen Beleg. Bei der Ausfahrt, nach erneuter Identifikation mittels e-Card oder Sozialversicherungsnummer an der Ausfahrtssäule identifizieren, dann geht das Garagentor auf. Auch hier ermöglicht eine Sprechstelle bei Bedarf die Kommunikation mit der Leitstelle meiner Ordination.

              Zufahrt zu den Patientenparkplätzen in der Tiefgarage:

Bitte beachten Sie, dass der ordnunghalber Fahrzeuge die über Nacht oder über das Wochenende auf Patientenparkplätzen stehen, ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden müssen.

Bitte beachten Sie auch die Bestimmungen der Garagenordnung(Auszug).